Mobilität
der Zukunft
Die Zukunft der Antriebe – alle Themen auf einen Blick
Informiere dich über aktuelle E-Auto-Förderungen, bidirektionales Laden, THG-Prämien und moderne Fahrzeugtechnologien.
Förderung
Laden
THG Prämie
Konfigurator
E-Mobilität aktuell: Förderung & Laden
Das wichtigste zu deinem E-Auto-Förderprogramm
- Kauf oder Leasing von Neuwagen für Privatkunden
- Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz) mit
- rein batterieelektrischem Antrieb oder
- batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder
- Plug-in-Hybrid-Antrieb, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen (siehe nächsten Punkt)
- Maximal 60 g CO²/km (Typgenehmigungswert) oder
- elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometer.
- Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden.
- Förderanträge sind seit Mai 2026 online möglich
- Die Förderung mit diesen Kriterien gilt erstmals bis 30.06.2027.
- Die gesamte Summe steht vom 01.01.2026 bis 2029 zur Verfügung.
- Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
- Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben.
- Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):
Ja, die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate.
- Erforderlich sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen.
- Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein.
- Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt das BAFA aus demEinkommenssteuerbescheid folgende Angaben:
- Adressat des Steuerbescheides,
- Steuer-ID,Datum des Bescheids und Steuerjahr,
- Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie
- Informationen zu den kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren (Name, Geburtsdatum).


Bidirektionales Laden einfach erklärt
Seit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im November 2025 wird rückgespeister Strom aus E‑Auto‑Batterien nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belastet. Damit wird bidirektionales Laden in Deutschland erstmals wirtschaftlich attraktiv.
- E‑Autos können künftig wie stationäre Batteriespeicher genutzt werden, z. B.:
- Vehicle-to-Home (V2H): Strom aus dem Auto für den Haushalt.
- Vehicle-to-Grid (V2G): Überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
- Das reduziert Energiekosten und erhöht die Flexibilität im Stromsystem.
- V2H - Vehicle-to-Home (Haus)
- Beim V2H wird die Batterie eines Elektroautos genutzt, um ein Gebäude (z. B. ein Einfamilienhaus) mit Strom zu versorgen.
- V2G - Vehicle-to-Grid (Netz)
- Beim V2G speist das Elektroauto Strom zurück ins öffentliche Stromnetz.
- Ähnlich wie bei V2H, aber zusätzlich wird das Auto mit dem Energieversorger / Netzbetreiber vernetzt.
- V2L - Vehicle‑to‑Load (Externe Geräte)
- Beim V2L versorgt das Fahrzeug direkt einzelne elektrische Geräte mit Strom – wie eine mobile Steckdose.
- Das Auto hat eine 230V‑Steckdose oder Adapter.
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